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   VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008   

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VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 (https://dejure.org/2013,34041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 (https://dejure.org/2013,34041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 10 CE 13.2008 (https://dejure.org/2013,34041)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Dadurch wird der Grundsatz bestätigt, dass die Anforderungen der §§ 24, 25 und 26 GlüStV ab Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 91).

    Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotenzial bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).

    Wenn der Gesetzgeber derartige Mitnahmeeffekte für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der Neuregelung verhindern wollte (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32), ist dies gerade im Hinblick auf den besonders wichtigen Gemeinwohlbelang des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren der Spielsucht ein sachlich hinreichend begründeter Gesichtspunkt für die Wahl dieses Stichtags (BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 96).

    Davon geht allerdings der Bayerische Verfassungsgerichtshof (E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 114) aus.

  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Dies kann zwar dann der Fall sein, wenn zu der öffentlich-rechtlichen Gewährung einer Rechtsposition (hier der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle) hinzukommt, dass diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 62).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines Rechtsgebiets durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten kann, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines erworbenen Rechts verdienen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn. 65).

    Dabei ist er an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn. 64).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (vgl. B.v. 10.6.2009 a.a.O. Rn. 17).

    Hingegen sind objektive oder subjektive Berufswahlbeschränkungen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (BVerfG, U.v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a. - juris Rn. 165).

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG, U.v. 13.12.2000 - 1 BvR 335/97 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Denn eine Enteignung im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn sie darauf gerichtet ist, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfG, B.v. 2.3.1999 -1 BvL 7/91 -juris Rn. 73).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (BVerfG, B.v.10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34) unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber deshalb berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (BVerfG, B.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Allerdings unterfällt wohl nicht bereits die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58; B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
    Allerdings unterfällt wohl nicht bereits die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58; B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Das Bestehen dieser Praxis hat die Landesregierung am 21. Februar 2014 auf Anfrage des Staatsgerichthofs ausdrücklich bestätigt (ebenso Bay. VGH, Beschlüsse vom 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -, Juris Rn. 28 und vom 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 -, Juris Rn. 25).

    Aus dem Umstand, dass der Betrieb der betreffenden Spielhallen erst nach Erteilung der Spielhallenerlaubnis legal war, ergibt sich nicht (so aber OVG LSA, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 M 124/13 -, Juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 B 418/13 -, Juris Rn. 8; ebenso Bay. VGH, Beschlüsse vom 20.9.2013 - 10 CE 13.1834 -, Juris Rn. 20, und vom 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 -, Juris Rn. 21), dass - insbesondere bauliche - Investitionen in die Spielhallen ebenfalls erst nach Erlaubniserteilung getätigt werden durften.

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 12.1205

    Auf Feststellung gerichtete Klage, dass der Betrieb einer Spielhalle ohne

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die dagegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 22.10.2013 (Az. 10 CE 13.2008) zurückgewiesen.

    Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008).

    Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715 und B.v. 22.10.2013 10 CE 13.2008).

    Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008).

    Zieht man zudem in Erwägung, dass die Klägerin nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CE 13.2008).

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 13.1206

    Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Vereinbarkeit der

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die dagegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 22.10.2013 (Az. 10 CE 13.2008) zurückgewiesen.

    Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008).

    Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715 und B.v. 22.10.2013 10 CE 13.2008).

    Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008).

    Zieht man zudem in Erwägung, dass die Klägerin nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CE 13.2008).

  • VGH Bayern, 26.03.2014 - 22 ZB 14.221

    Befristung der Spielhallenkonzession

    Insofern wird hier nur die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit beeinträchtigt (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 33), so dass es sich um eine die Berufsausübung einschränkende Regelung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG handelt.

    - 10 CE 13.2008 - Rn. 15 unter Verweis auf die Gesetzesbegründung, LT-Drs.

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

    Hierüber war in der Tagespresse berichtet und in den einschlägigen Foren diskutiert worden (vgl. hierzu mit zahlreichen Nachweisen: VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 22 f.; siehe ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2014, 6 B 10343/14, juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.11.2013, ZfWG 2014, 49, juris Rn. 8 ff.; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 19).

    Zudem besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine Spielhalle mindestens solange betreiben zu dürfen, bis die darin getätigten Investitionen amortisiert sind, wenn und weil - wie hier - besonders gewichtige öffentliche Interessen einem uneingeschränkten Weiterbetrieb entgegenstehen (vgl. StGH BW, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, UA S. 123; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 37; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 29).

  • OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13

    Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als

    Der hamburgische Gesetzgeber wollte auch die den Bestandsschutz geltender Erlaubnisse betreffenden Vorgaben des GlüStV im HmbSpielhG umsetzen (vgl. zur Umsetzung auch VGH Mannheim, Beschl. v. 12.9.2013, 6 S 1172/13, juris Rn. 36; vgl. zur Verbindlichkeit der Einigung der Ministerpräsidenten der Länder über den Staatsvertrag: VGH München, Beschl. v. 22.20.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 19).

    Die mit dem GlüStV und den die Sperrzeiten bestimmenden Ausführungsgesetzen der Länder angestrebten Ziele sind solche des Gemeinwohls, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit in Bezug auf den Betrieb von Spielhallen rechtfertigen können (vgl. BayVerfGH, Urt. v. 28.6.2013, 10-VII-12 u.a., NVwZ 2014, 141, juris Rn. 102; BayVGH, Beschl. v. 30.9.2013, 10 CE 13.1477, juris Rn. 18, 36 f., Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 34, VG Saarlouis, Beschl. v. 27.11.2013, 1 L 1292/3, juris Rn. 38; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 182; VG Oldenburg, Beschl. v. 3.9.2013, 12 B 5441/13, juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224

    Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen

    Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Annahme des Verwaltungsgerichts durch die Beschwerdebegründung nicht erschüttert, dass die interessierten Kreise (angehender) Spielhallenbetreiber bereits mit dem Beschluss der am 28. Oktober 2011 zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz mit einer durchgreifenden Rechtsänderung rechnen mussten (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 19; auch OVG Saarl, B.v. 10.2.2014 - 1 B 476/13 - juris Rn. 32; OVG LSA, B.v. 14.11.2013 - 1 M 124/13 - juris Rn. 12 ff.).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt hat, wurde hierüber in der Tagespresse berichtet und in entsprechenden Foren deutlich kommuniziert (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 21 mit Verweis auf FAZ vom 28.10.2011, "Bundesländer öffnen den Glücksspielmarkt", Forum www.isa-guide.de/isa-gaming/articles).

    Für den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten spricht die vom Gesetzgeber wegen des in der Öffentlichkeit bekannten und in einschlägigen Foren damals diskutierten Zeitpunkts der Beschlussfassung (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 21 m.w.N.) angenommene Gefahr, dass in Kenntnis der beabsichtigten Änderung der Rechtslage für Spielhallen Vorratserlaubnisse erwirkt werden, um so gegebenenfalls (noch) in den Genuss längerer Übergangsfristen zu gelangen.

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Hierüber war in der Tagespresse berichtet und in den einschlägigen Foren diskutiert worden (vgl. hierzu mit zahlreichen Nachweisen: VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 22 f.; siehe ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2014, 6 B 10343/14, juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.11.2013, ZfWG 2014, 49, juris Rn. 8 ff.; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 19).

    Zudem besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine Spielhalle mindestens solange betreiben zu dürfen, bis die darin getätigten Investitionen amortisiert sind, wenn und weil - wie hier - besonders gewichtige öffentliche Interessen einem uneingeschränkten Weiterbetrieb entgegenstehen (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014, 1 VB 15/13, UA S. 123; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 37; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 29).

  • VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13

    Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes

    Der hamburgische Gesetzgeber wollte auch die den Bestandsschutz geltender Erlaubnisse betreffenden Vorgaben des GlüStV im HmbSpielhG umsetzen (vgl. zur Umsetzung auch VGH Mannheim, Beschl. v. 12.9.2013, 6 S 1172/13, juris Rn. 36; vgl. zur Verbindlichkeit der Einigung der Ministerpräsidenten der Länder über den Staatsvertrag: VGH München, Beschl. v. 22.20.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14

    Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu

    Dass der Kläger Investitionen für eine noch nicht konzessionierte Spielhalle in dieser Betriebsstätte bereits vor dem 1. Juli 2012 im Vertrauen auf den Fortbestand der alten Rechtslage vorgenommen hat, geschah auf eigenes Risiko (vgl. hierzu auch StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 453; OVG LSA, 1 M 124/13, juris, Rn. 5; SächsOVG, 3 B 418/13, juris, Rn. 8; BayVGH, 10 CE 13.1834, juris, Rn. 20; 10 CE 13.2008, juris, Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 1 S 13.599

    Glücksspielrecht

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 1 B 216/14

    Zur Verfassungsmäßigkeit des saarländischen Spielhallengesetzes

  • VG München, 17.12.2013 - M 16 K 13.1477
  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13

    Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf

  • VG Regensburg, 23.01.2020 - RN 5 K 19.1163

    Isolierte Anfechtung der Nebenstimmungen eines Verwaltungsaktes

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13

    Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 1 M 116/14

    Veränderte Umstände i. S. d. § 80 Abs 7 S 2 VwGO durch ein Urteil des StGH

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966

    Untersagungsverfügung für drei Spielhallen in einem Gebäudekomplex; Neue

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 685/13

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13

    Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen

  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.1479

    Befristung und Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Regensburg, 25.07.2019 - RN 5 K 18.1401

    Befristung von Spielhallendauererlaubnis - Amortisierung von Investitionskosten

  • VG München, 17.12.2013 - M 16 K 12.6396

    Spielhalle; Mindestabstand; glücksspielrechtliche Erlaubnis; gewerberechtliche

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